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   VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94   

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https://dejure.org/2000,3645
VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94 (https://dejure.org/2000,3645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.02.2000 - 4 UE 3421/94 (https://dejure.org/2000,3645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 4 UE 3421/94 (https://dejure.org/2000,3645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 173 Abs 3a BBauG, § 34 BauGB, § 3 Abs 1 BImSchG, § 22 Abs 1 BImSchG, § 5 BauNVO
    Überleitung preußischer Fluchtlinienpläne; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Viehstall

  • Judicialis

    PrFluchtlG § 1; ; PrFluchtlG § 2; ; PVG § 27; ; PVG § 34 Abs. 1; ; BBauG § 173 Abs. 3 A; ; BauGB § ... 34; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 22 Abs. 1; ; HBO § 3; ; HBO § 87 Abs. 1; ; HBO § 22; ; BauNVO § 5; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; AufbauG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungsrecht, Überleitung von Fluchtlinienplänen für größere Grundstücke in eonfache Bebauunungspläne; Wirksamkeit von örtlichen Baupolizeiverordnungen; Begriff des gemischten Gebiets; Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme - Bebauungsplan, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baurechtliche Nachbarklage gegen erteilte Baugenehmigung ; Abwehrrecht eines Dritten ; Nachbarschutz aus einem Bebauungsplan; Preußisches Gesetz betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften - Fluchtliniengesetz - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 239 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Das baurechtlich begründete Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme reicht nicht weiter als die dem Betreiber einer nicht genehmigungspflichtigen Anlage gesetzlich auferlegte Pflicht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BImSchG, die Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden und unvermeidbare auf ein Mindestmaß beschränkt werden (BVerwG, U. v. 25.02.1977, BRS 32 Nr. 155, u. v. 30.09.1983, BRS 40 Nrn. 205 und 206).

    Dem in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme kommt diese Wirkung zu, soweit in qualifizierter und individualisierter Weise auf besondere Rechtspositionen Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, U. vom 25.07.1977 - IV C 22.75 -, u. a. in BRS 32 Nr. 155, mit späteren Modifikationen).

    Denn das Gebot der Rücksichtnahme gewährleistet einen gerade am Immissionsschutzrecht ausgerichteten Drittschutz (BVerwG, U. vom 25.02.1977 - IV C 22.75 - a.a.O. und vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 und 4 C 74.78 - in BRS 40 Nrn. 205 und 206; auch Schmaltz in Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 34 Rdnr. 87).

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Im Umfang einer bestandskräftig genehmigten Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, selbst wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hingenommen werden müssten, es sei denn, sie überschritten die Grenze dessen, was unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes erträglich ist (BVerwG, U. v. 27.08.1998, BRS 60 Nr. 3, u. v. 22.06.1990, BRS 50 Nr. 84).

    Da bis auf den Stallanbau und die mit ihm verbundenen baulichen Änderungen der bauliche Bestand des landwirtschaftlichen Betriebs des Beigeladenen bestandskräftig genehmigt ist, kommt es nur darauf an, ob durch die genehmigte Maßnahme eine Verschlechterung zu Lasten der Kläger eintritt (vgl. BVerwG, U. vom 22.06.1990 - 4 C 6.87 - in BRS 50 Nr. 84 u. Nds. OVG, B. v. 30.07.1999 - 1 M 2870/99 - in BauR 2000, 362) und ob die bewirkte Belastung hinzunehmen ist.

    Im Umfang einer bestandskräftig genehmigten Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, selbst wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hingenommen werden müssten (vgl. BVerwG, U. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 - in BRS 60 Nr. 83), es sei denn, sie überschritten die Grenze dessen, was unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes erträglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 22.06.1990 - 4 C 6.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 175.65

    Überleitung befristeter baurechtlicher Vorschriften

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Wäre es anders, hätte die Baupolizeiverordnung zwar als eine Vorschrift, die baurechtliche Festsetzungen enthielt, die Gegenstand eines Bebauungsplans sein können, bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes nach dessen § 173 Abs. 3 a.F. als einfacher Bebauungsplan übergeleitet werden können, wäre dann aber spätestens 30 Jahre nach dem Inkrafttreten, also im Jahre 1962, außer Kraft getreten, weil das übergeleitete Recht so, wie es bestand, einschließlich der auf Landesrecht beruhenden Befristung weiter galt (so für Baupolizeiverordnungen in Nordrhein-Westfalen OVG Nordrhein-Westfalen, U. vom 16.05.1966 in OVGE 22, 199 ; BVerwG, U. vom 12.01.1968 - IV C 175.65 - in BRS 20 Nr. 16); es erlosch mit Fristablauf.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Auf dieser Grundlage könnte nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. vom 16.09.1993 in BVerwGE 94, 151), der der Senat gefolgt ist, allgemein und ohne Einzelprüfung der Ziele der Festsetzungen ein Anspruch der Planbetroffenen kraft Bundesrechts auf Wahrung des Gebietscharakters nach der Art der baulichen Nutzung bestehen.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Im Umfang einer bestandskräftig genehmigten Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, selbst wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hingenommen werden müssten (vgl. BVerwG, U. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 - in BRS 60 Nr. 83), es sei denn, sie überschritten die Grenze dessen, was unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes erträglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 22.06.1990 - 4 C 6.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch auf Gebietsfestsetzungen übergeleiteter Bebauungspläne erstreckt (U. vom 23.08.1996 - 4 C 13.94 - in DVBl. 1997, 61).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Auch § 15 Abs. 1 BauNVO enthält ein solches Rücksichtnahmegebot zu Gunsten eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter (BVerwG, U. vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 - in BRS 40 Nr. 4 und - 4 C 53.81 - in BRS 40 Nr. 198), der auch über das Plangebiet - oder das ihm gleichstehende Baugebiet - hinausreichen kann (vgl. VG Schleswig, B. vom 14.02.1997 -12 B 10/97- in GewArch 1997, 168).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Denn das Gebot der Rücksichtnahme gewährleistet einen gerade am Immissionsschutzrecht ausgerichteten Drittschutz (BVerwG, U. vom 25.02.1977 - IV C 22.75 - a.a.O. und vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 und 4 C 74.78 - in BRS 40 Nrn. 205 und 206; auch Schmaltz in Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 34 Rdnr. 87).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Denn das Gebot der Rücksichtnahme gewährleistet einen gerade am Immissionsschutzrecht ausgerichteten Drittschutz (BVerwG, U. vom 25.02.1977 - IV C 22.75 - a.a.O. und vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 und 4 C 74.78 - in BRS 40 Nrn. 205 und 206; auch Schmaltz in Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 34 Rdnr. 87).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 B 16.94

    Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen in Dorfgebieten im Sinne

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94
    Das Gericht kann eine fehlende Richtlinie nicht ersetzen; es bleibt dann nur eine auf den Einzelfall ausgerichtete Beurteilung übrig (BVerwG; B. v. 27.01.1994 - 4 B 16.94 - in NVwZ-RR 1995, 6).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81

    Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen

  • OVG Niedersachsen, 30.07.1999 - 1 M 2870/99

    Vorbelastung; Schweinestall; Immission; Immissionslage; Baurecht

  • VG Schleswig, 14.02.1997 - 12 B 10/97
  • VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 2454/05

    Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Drittwiderspruchs gegen einen

    Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles kommt es deshalb wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (Hess. VGH, Urt. v. 08.02.2000, 4 UE 3421/94, HessVGRspr. 2001, 73).

    Bei einer an eine immissionsträchtige Anlage "heranrückenden" Bebauung kommt es auch darauf an, ob die Anlage aufgrund einer ohnehin schon vorhandenen schutzwürdigen Bebauung bereits jetzt Rücksicht nehmen muss (Hess. VGH, Urt. v. 08.02.2000, 4 UE 3421/94, HessVGRspr. 2001, 73).

  • VG Darmstadt, 27.11.2007 - 9 E 735/07

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben -

    Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles kommt es deshalb wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (Hess. VGH, Urt. v. 08.02.2000, 4 UE 3421/94, HessVGRspr. 2001, 73).

    Bei einer an eine immissionsträchtige Anlage "heranrückenden" Bebauung kommt es auch darauf an, ob die Anlage aufgrund einer ohnehin schon vorhandenen schutzwürdigen Bebauung bereits jetzt Rücksicht nehmen muss (Hess. VGH, Urt. v. 08.02.2000, 4 UE 3421/94, HessVGRspr. 2001, 73).

  • VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 A 565/12

    Baurecht: Abwehrrecht eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für einen Vorbau zu

    Ein Abwehrrecht eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung kann nur bestehen, wenn die Vorschriften, die er als verletzt ansieht, dem Schutz dieses Nachbarn zu dienen bestimmt, mithin nachbarschützend sind (st. Rspr., vgl. Hess. VGH, Urteil vom 8.2.2000 - 4 UE 3421/94 - ESVGH 50, 239).
  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15

    Bürohaus in Wohngebäude

    Ein Abwehrrecht eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung kann nur bestehen, wenn die Vorschriften, die er als verletzt ansieht, seinem Schutz zu dienen bestimmt, mithin nachbarschützend sind (vgl. st. Rspr., Hess. VGH, Urt. v. 08.02.2000 - 4 UE 3421/94 -, juris; Hess. VGH, Urt. v. 24.08.2012 - 3 A 565/12 -, juris).
  • VGH Hessen, 31.10.2012 - 3 B 1876/12

    Villenartige Bebauung gegen Mehrfamilienhaus

    Ein Abwehrrecht eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung kann nur bestehen, wenn die Vorschriften, die er als verletzt ansieht, dem Schutz dieses Nachbarn zu dienen bestimmt, mithin nachbarschützend sind (st. Rspr., vgl. Hess. VGH, Urteil vom 8.2.2000 - 4 UE 3421/94 - ESVGH 50, 239).
  • VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07

    Verwaltungsgericht billigt Genehmigung zur Kapazitätserhöhung des Stahlwerks in

    Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen weder einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum noch eine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1983, Az. 4 C 74/78 ; [...]; Hess. VGH, Urteil vom 8. Februar 2000, Az. 4 UE 3421/94, [...] ).
  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10

    Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte

    Mangels Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung konnte er lediglich als einfacher Bebauungsplan nach dem Bundesbaugesetz übergeleitet werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 08.02.2000 - 4 UE 3421/94 -, HessVGRspr. 2001, 73 = ESVGH 50, 239 = RdL 2002, 263).
  • VG Würzburg, 29.05.2008 - W 5 K 05.1166

    Guss- und Kernputzerei; Industriegebiet angrenzend an Gewerbegebiet;

    Dieses baurechtlich begründete Rücksichtnahmegebot reicht nicht weiter als die dem Betreiber einer nicht genehmigungspflichtigen Anlage gesetzlich auferlegte Pflicht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BImSchG, die Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und unvermeidbare auf ein Mindestmaß beschränkt werden (so z.B. Hess VGH, U.v. 08.02.2000, 4 UE 3421/94, Juris, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 30.09.1983, BRS 40 Nrn. 205 und 206, und weitere).
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